Datenschutz-Grundverordnung

und jetzt auch noch:

IT-Richtline nach § 75b SGB V

Überblick?

Allein die Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist eine Herausforderung.

Jetzt kommen die IT-Richtline und wesentlich anspruchsvollere Vorgaben zur IT-Infrastruktur hinzu.

Lassen Sie sich entlasten - mit bester Sicherheit!

In kürzester Zeit führen wir Sie durch unsere Interview-basierten telefonischen Audits. Schon ist Licht im Dunkel.

Allein die Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist eine Herausforderung.

Jetzt kommen die IT-Richtline und wesentlich anspruchsvollere Vorgaben zur IT-Infrastruktur hinzu.

Große Rätsel

werden klein

kennt man die Lösung

Entlastung und Sicherheit

Entlastung durch eine Dienstleistung, die einfach und zeitsparend Transparenz herstellt und zu sicheren Entscheidungen beiträgt. Sicherheit hinsichtlich rechtlicher Aspekte, Schutz vor Haftungsansprüchen und Cyber-Angriffen.

3 Lösungen auf einen Streich

Transparent, rechts- und Cyber-sicher

Verantwortungen

Die DS-GVO definiert Sie als Inhaber/in Ihrer Praxis als „Verantwortliche“. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden. Auch nicht an einen Datenschutzbeauftragten oder einen IT-Dienstleister. Aber was verantworten Sie alles im Detail?

Handlungsbedarf

Verfügen Sie über eine spezielle Datenschutzerklärung für Bewerber? Haben Sie mit Ihrem IT-Dienstleister einen AV-Vertrag abgeschlossen? Ist Ihr technischer Datenschutz (TOM) schriftlich dokumentiert? Diese und weitere Fragen müssen geklärt sein.

Technische Fragen

Sichere Entscheidungsgrundlagen für Investitionen in die IT-Infrastruktur. Durch die neue IT-Richtlinie nach § 75n SGB V sind die Ansprüche wesentlich gestiegen. Um so wichtiger ist ein planvolles Vorgehen. Nur so können Sie sich vor Fehlinvestitionen schützen!

Sie möchten damit nicht allein gelassen werden!

Als Praxisinhaber/in haben Sie vielfältige Verantwortungen. Den Überblick zu behalten ist Ihnen wichtig … – und Sie mochten sich stets gut und sicher entscheiden können. Dabei unterstützen wir Sie.

Nehmen Sie mit uns eine Abkürzung!

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!

Im Mai 2018 wurde nach 5-jähriger Übergangsfrist die Datenschutz-Grundverordnung scharf geschaltet. Im Januar 2021 kam die IT-Richtline nach § 75b SGB V. Diese wird jetzt durch die KBV bzw. KBZM in der niedergelassenen Medizin durchgesetzt.

Die IT-Richtlinie verschärft die bereits in der DS-GVO vorhandenen Reglungen zum technischen Datenschutz (Art. 32, TOM) wesentlich. Dies durchaus zu Ihrem Vorteil. Bisher ist die IT-Sicherheit oft ein Stiefkind und anfällig für Cyber-Kriminalität. Einige unserer Kunden haben es mit Schäden von über 60.000 Euro teuer zu spüren bekommen.

In Kooperation mit einem hochspezialisierten Fachanwalt für Informationstechnologierecht, IT-Experten und Cyber-Forensikern haben wir Konzepte entwickelt, die Sie entlasten. 

Nicht nur Eichhörnchen müssen rechtzeitig Vorsorge treffen!

Beginnen Sie jetzt!

Risiken minimieren, Transparenz gewinnen, sichere Entscheidungen treffen! Buchen Sie Ihr kostenloses Beratungsgespräch:

Noch unsicher?

Können Sie die folgenden Fragen mit ja beantworten?

Wichtige rechtliche Fragen:
  1. Kennen Sie die IT-Richtlinie nach § 75b SGB V
  2. Verfügen Sie über eine allgemeine Datenschutzerklärung, die z.B. auch Dienstleister und nicht nur Patienten einschließt?
  3. Haben Sie eine spezielle Datenschutzerklärung für Bewerber?
  4. Haben Sie mit Ihren Team die Einhaltung des Datenschutzes detailliert schriftlich vereinbart?
  5. Schützen Sie Ihre mobilen Geräte vor Zugriff durch Dritte?
Wichtige rechtliche Fragen:
  1. Verfügen Sie über ein vollständiges und aktuelles Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten?
  2. Sind die Regeln für den Datenschutz in der Praxis (offline) mit Ihren Team-Mitgliedern schriftlich vereinbart?
  3. Ist Ihr Team schriftlich dokumentiert auf den sicheren Umgang mit E-Mails und Passwörtern eingewiesen?
  4. Verfügen Sie über einer Cyber-Versicherung?
Technischer Datenschutz:
  1.  Haben Sie mit Ihrem IT-Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen?
  2. Haben Sie die Obliegenheiten des IT-Dienstleisters schriftlich vereinbart.
  3. Sind Ihre IT-Infrastruktur, alle Einstellungen und Regelungen schriftlich dokumentiert?
  4. Ist Ihr Netzwerk durch eine Hardware-Firewall abgesichert?

Abwarten bringt keinen Mehrwert!

Jetzt loslegen aber schon ...

Nein, Elefanten fliegen lassen können wir nicht.

Leichter aber wird es für Sie ...

  • In einem kostenlosem unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir Ihren Bedarf.
  • Wir erstellen Ihnen dann ein auf Sie abgestimmtes Angebot.
  • Wenn Sie uns dann beauftragen mit Ihnen unsere Interview-basierten telefonischen Audits durchzuführen, ist auch die Zurverfügungstellung aller fehlender Vorlagen (z.B. eine Datenschutzerklärung für Bewerber) inbegriffen. Ebenso stellen wir Ihnen Beispiele und Mustervorlagen z.B. für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit dabei.
  • Gleichzeitig werden beinahe alle Dokumentationspflichten mit erfüllt.
  • Wir unterstützen Sie bei der Realisierung von AV-Verträgen, Team-Unterweisungen u.v.m.
  • Wir arbeiten dabei mit Fragebögen, die wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern entwickelt haben. Auch der technische Datenschutz (DS-GVO Art. 32, TOM) und die IT-Richtlinie nach § 75n SGB V werden mit abgedeckt.
  • Zudem profitieren Sie von unserer Hotline zu den Themen DS-GVO, IT-Richtlinie nach § 75n SGB V und Cyber-Sicherheit.

Senden Sie uns Ihre Wünsche