Allein die Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist eine Herausforderung.
Jetzt kommen die IT-Richtline und wesentlich anspruchsvollere Vorgaben zur IT-Infrastruktur hinzu.
In kürzester Zeit führen wir Sie durch unsere Interview-basierten telefonischen Audits. Schon ist Licht im Dunkel.
Allein die Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen und in der Praxis umzusetzen ist eine Herausforderung.
Jetzt kommen die IT-Richtline und wesentlich anspruchsvollere Vorgaben zur IT-Infrastruktur hinzu.
Entlastung durch eine Dienstleistung, die einfach und zeitsparend Transparenz herstellt und zu sicheren Entscheidungen beiträgt. Sicherheit hinsichtlich rechtlicher Aspekte, Schutz vor Haftungsansprüchen und Cyber-Angriffen.
Die DS-GVO definiert Sie als Inhaber/in Ihrer Praxis als „Verantwortliche“. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden. Auch nicht an einen Datenschutzbeauftragten oder einen IT-Dienstleister. Aber was verantworten Sie alles im Detail?
Verfügen Sie über eine spezielle Datenschutzerklärung für Bewerber? Haben Sie mit Ihrem IT-Dienstleister einen AV-Vertrag abgeschlossen? Ist Ihr technischer Datenschutz (TOM) schriftlich dokumentiert? Diese und weitere Fragen müssen geklärt sein.
Sichere Entscheidungsgrundlagen für Investitionen in die IT-Infrastruktur. Durch die neue IT-Richtlinie nach § 75n SGB V sind die Ansprüche wesentlich gestiegen. Um so wichtiger ist ein planvolles Vorgehen. Nur so können Sie sich vor Fehlinvestitionen schützen!
Als Praxisinhaber/in haben Sie vielfältige Verantwortungen. Den Überblick zu behalten ist Ihnen wichtig … – und Sie mochten sich stets gut und sicher entscheiden können. Dabei unterstützen wir Sie.
Im Mai 2018 wurde nach 5-jähriger Übergangsfrist die Datenschutz-Grundverordnung scharf geschaltet. Im Januar 2021 kam die IT-Richtline nach § 75b SGB V. Diese wird jetzt durch die KBV bzw. KBZM in der niedergelassenen Medizin durchgesetzt.
Die IT-Richtlinie verschärft die bereits in der DS-GVO vorhandenen Reglungen zum technischen Datenschutz (Art. 32, TOM) wesentlich. Dies durchaus zu Ihrem Vorteil. Bisher ist die IT-Sicherheit oft ein Stiefkind und anfällig für Cyber-Kriminalität. Einige unserer Kunden haben es mit Schäden von über 60.000 Euro teuer zu spüren bekommen.
In Kooperation mit einem hochspezialisierten Fachanwalt für Informationstechnologierecht, IT-Experten und Cyber-Forensikern haben wir Konzepte entwickelt, die Sie entlasten.